MünsterlandKarte

Quelle: https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Jobcenter/M%C3%BCnsterlandkarte/
26.10.16

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Was sich so sperrig anhört, hat einen ganz praktischen Nutzen für Familien mit geringem Einkommen: Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, mehr als bisher am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

So bietet das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit der Finanzierung von Schulausflügen und Klassenfahrten, von Nachhilfeunterricht oder auch z. B. von Mitgliedsbeiträgen für den Sportverein.

Personen haben einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn sie bereits eine der folgenden Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Auch die Mitgliedschaft bei den Handballfreunden ist Bestandteil des Teilhabepakets. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über die MünsterlandKarte.

Ob Sie Anspruch auf das BuT-Paket haben, erfahren Sie auf der Homepage des Jobcenters Kreis Steinfurt unter: http://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de/bildung-und-teilhabe.html

Wie die MünsterlandKarte funktioniert und wie Sie diese beantragen, erfahren Sie auf der Homeopage des Kreis Steinfurt unter: https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Jobcenter/M%C3%BCnsterlandkarte/

Quelle: https://www.kreis-steinfurt.de